Kunstförderpreis

Seit dem Jahr 1984 vergibt die Stadt Neuss jährlich Kunstförderpreise. Im Weiteren sehen Sie die aktuelle Ausschreibung und die Grundsätze zum Wettbewerb.

Kunstförderpreiswettbewerb der Stadt Neuss 2023:

In diesem Jahr werden die mit einem Betrag in Höhe von jeweils 3.000,- € dotierten Auszeichnungen in den Bereichen Musik sowie Darstellende Kunst vergeben. Bewerben können sich Künstler*innen, die in Neuss leben, arbeiten oder einen erkennbaren Bezug zur Stadt Neuss haben, etwa durch einen langjährigen Schulbesuch oder durch die Teilnahme an mehreren Kursen des Kulturforums Alte Post, der Schule für Kunst und Theater. Die Altersgrenze liegt bei 35 Jahren. Bewerber*innen, die aktuell an einer Hochschule eingeschrieben sind, können die Altersgrenze auch überschreiten.

Der Bewerbung müssen zwei Gutachten beigelegt sein; eines sollte von eine*r Hochschulprofessor*in verfasst sein.

Fristende für die Einreichung der Unterlagen ist Samstag, 30. September 2023. Das Vorspiel vor der Fachjury findet im November 2023 statt. Die maximale Dauer der Performance liegt bei 15 Minuten. Die Vergabe der Preise erfolgt durch den Kulturausschuss auf Empfehlung einer Fachjury.

Grundsätze für die Verleihung der Preise der Stadt Neuss zur Förderung junger Künstler/innen
(Förderpreise der Stadt Neuss)

1. Die Stadt Neuss vergibt im Rahmen der hierfür jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zwei Preise pro Jahr zur Förderung junger Künstler/innen (Förderpreise der Stadt Neuss).
Die Sparten Bildende Kunst und Gestaltung* werden im jährlichen Wechsel mit den Kunstrichtungen Musik und Darstellende Kunst ausgeschrieben.

2. Die Preise dienen ausschließlich dem Zweck, die Aus- oder Fortbildung überdurchschnittlich begabter Neusser Künstler/innen zu fördern, die in den Sparten Bildende Kunst, Gestaltung, Musik oder Darstellende Kunst eine Hochschule, Fachhochschule oder diesen vergleichbare Schulen besuchen oder mit Erfolg absolviert haben. In Ausnahmefällen kann auch ein Autodidakt / eine Autodidaktin gefördert werden.
Besonders förderungswürdig sind Auslandsaufenthalte und Studien bei international renommierten Lehrern/innen des jeweiligen Kandidaten/in.

Die Preisträger/innen sollen aus Neuss kommen oder in Neuss ansässig sein oder einen wesentlichen Teil ihrer künstlerischen Ausbildung in Neuss absolviert haben und nicht älter als 35 Jahre sein, es sei denn, dass sie sich an einer Hochschule für Musik, Bildende Kunst oder einer vergleichbaren Hochschule in Aus- und Fortbildung befinden.

3. Die Sparte Literatur wird durch das Kulturamt kontinuierlich gefördert. In Betracht kommen z.B. kostenlose Vermietungen des Kulturkellers für Lesungen oder die Vorstellung der Literaten auf www.neuss-kultur.de.

4. Über die Höhe der Preise wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der hierfür zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel entschieden. Preise können auch fortgesetzt an dieselben Künstler/innen verliehen werden.
Für die Entscheidung sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach kann auch die Bedürftigkeit des Künstlers / der Künstlerin den Ausschlag geben. Kriterium kann dabei insbesondere sein, ob ein bestimmter Ausbildungsabschnitt oder eine bestimmte Fortbildungsmaßnahme ohne den Preis voraussichtlich unterbliebe.

5. Über die Verleihung des Preises entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Neuss in nicht-öffentlicher Sitzung. Die Entscheidung ist unanfechtbar, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zur Entscheidungsfindung bedient sich der Kulturausschuss einer von ihm berufenen Jury.

6. Die Auswahl erfolgt aufgrund von Selbstbewerbungen oder Vorschlägen sowie mindestens zwei von dem/der Vorschlagenden oder Bewerber/in beizubringenden gutachtlichen Äußerungen kompetenter Vertreter/innen des Faches des Kandidaten / der Kandidatin. Hiervon soll mindestens eine von einem/einer Hochschul- bzw. Fachhochschullehrer/in oder einem/einer Lehrer/in an vergleichbaren Schulen (siehe Nr. 2) stammen, bei dem sich der/die Kandidat/in in der Aus- oder Fortbildung befindet, oder, sofern diese abgeschlossen ist, zuletzt befunden hat. Die gutachtlichen Äußerungen sollen nicht älter als ein Jahr sein.

7. Die Stadt kann die Entscheidung von der Beibringung weiterer gutachtlicher Äußerungen abhängig machen und von sich aus Gutachter/innen heranziehen. Im Übrigen können Arbeitsproben verlangt werden. In welcher Form dies geschehen soll, ist je nach Einzelfall zu entscheiden. Im Bereich Musik findet ein Vorspiel der Bewerberinnen und Bewerber vor den Juroren statt. Der Kulturausschuss der Stadt Neuss kann jederzeit Abweichungen von diesen Grundsätzen beschließen.

8. Die Bewerberinnen oder Bewerber stimmen im Falle einer Auszeichnung einer öffentlichen Übergabe des Preises zu. Übergaben sind z. B. im Rahmen von Konzerten, Theateraufführungen oder Ausstellungen des Preisträgers / der Preisträgerin möglich.

* Erläuterung: Unter Gestaltung sind Grafik, Design, Architektur und jede Form angewandter Kunst zusammengefasst.

Artikel