Sie sind hier:StartseiteLeben in NeussPersonenstandswesen (Standesamt)Namenserklärung, behördliche Namensänderung Namenserklärung, behördliche Namensänderung http://redaktion.neuss.de/leben/personenstandswesen-standesamt-alt/namenserklaerung-behoerdliche-namensaenderung Namenserklärung, behördliche Namensänderung Öffentlich-rechtliche NamensänderungEin Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt. Namenserklärungen Namensänderung bei einer Eheschließung und nach Auflösung einer Ehe
Öffentlich-rechtliche NamensänderungEin Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" (Namensänderungsgesetz) die Änderung rechtfertigt.