Betreuungsverfügung
Wenn Ihnen keine Vertrauensperson zur Verfügung steht, die Sie bevollmächtigen möchten, …
…oder Sie möchten, dass die Person, die sich um die Erledigung Ihrer Angelegenheiten kümmert, unter der Aufsicht des Betreuungsgerichts tätig wird, haben Sie die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung zu erstellen.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person oder einen Betreuungsverein bestimmen, die/der für Sie einmal als rechtliche Betreuer*in bestellt werden soll. Wenn der Zeitpunkt gekommen sein sollte, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen können, ist das Betreuungsgericht an Ihren vorher festgelegten Willen gebunden.
Mit der Betreuungsverfügung können Sie ausdrücklich auch Personen benennen, die auf gar keinen Fall zu Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer bestellt werden sollen.
Weitere Informationen
Betreuungsbehörde der Stadt Neuss
Promenadenstraße 43 – 45
41460 Neuss
3. OG (Aufzug vorhanden)
- Melanie Beyers
Tel.: 02131 90-5057 - Michael Hauth
Tel.: 02131 90-5136 - Tobias Giessmann
Tel.: 02131 90-5162 - Ellen Kuschel
Tel.: 02131 90-5153