Was ist ein Baulückenkataster?

Das Baulückenkataster ist eine Auflistung von unbebauten Grundstücken im gesamten Stadtgebiet der Stadt Neuss, die die nachfolgend beschriebenen Kriterien erfüllen.

Im Baulückenkataster werden unbebaute Grundstücke bis 2.000 qm erfasst, die planerisch für den Wohnungsbau vorgesehen oder geeignet sind. Grundstücke, die anders zu nutzen, oder zu bebauen wären, z.B. Gewerbebauten, sind im Baulückenkataster also nicht enthalten.

Als weiteres Kriterium kommt hinzu, dass die Grundstücke sofort, oder in absehbarer Zeit, bebaubar sein müssen. Die sofortige, oder absehbare Bebaubarkeit begründet sich in der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Hierbei sind die folgenden Paragrafen maßgeblich:

  • § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile -
  • § 30 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes -
  • § 33 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung -

Im Bereich der Innenstadt (statistischer Bezirk 1) werden aus Gründen der Stadtgestalt und des Straßenbildes auch mindergenutzte Baulücken (z.B. 1-geschossige Bebauung) im Kataster erfasst.