Der neue Flächennutzungsplan

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Am 29.01.2021 hat der Haupt- und Sicherheitsausschuss, stellvertretend für den Rat der Stadt Neuss, den neuen Flächennutzungsplan als Vorgabe für die weitere städtebauliche Entwicklung der Stadt beschlossen. Seit dem 31.07.2021, dem Tag der Bekanntmachung der Genehmigung des Plans durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist der neue Flächennutzungsplan rechtswirksam.

Der Neusser Flächennutzungsplan besteht aus der eigentlichen Planzeichnung, der Begründung und dem dazugehörigen Umweltbericht mit seinen Flächensteckbriefen zu allen während der Erstellung des neuen Flächennutzungsplans besonders untersuchten Flächen.

Aufgaben des Flächennutzugsplans

Die rechtliche Grundlage für den Flächennutzungsplan ist § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Demnach ist der Flächennutzungsplan ein „vorbereitender Bauleitplan“ für das gesamte Gebiet der Stadt Neuss. Er stellt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen in der Gemeinde dar. Der Flächennutzungsplan bildet somit den Rahmen für die städtebauliche Entwicklung und andere räumliche Planungen in der Stadt Neuss.

Im Flächennutzungsplan werden alle Arten von Bauflächen, wie Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Flächen für den Allgemeinbedarf, Gewerbegebiete und Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel oder die Ski-Halle dargestellt. Nicht bebaute oder zur Bebauung vorgesehene Flächen gliedern sich in Flächen für die Landwirtschaft, Flächen für Wald, Grünflächen, Wasserflächen etc. Das Hauptstraßennetz und die überörtlichen Straßen finden sich ebenso wie der schienengebundene Verkehr im Flächennutzungsplan wieder.

Im Flächennutzungsplan sind darüber hinaus auch festgesetzte Überschwemmungsgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzzonen u.a. Fachplanungen vermerkt oder gekennzeichnet, da sie für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Neuss von Belang sind.

(Aus-)Wirkungen des Flächennutzungsplans

Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die verbindliche Bauleitplanung der Stadt Neuss, also für Bebauungspläne nach § 9 BauGB, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein müssen und keine entgegenstehenden Planungsziele verfolgen dürfen. Der Flächennutzungsplan ist zudem gegenüber anderen Behörden und den Trägern öffentlicher Belange verbindlich. Ihre räumlichen Planungen dürfen den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen.

Für die allgemeine Öffentlichkeit, insbesondere alle Neusser*innen und alle Unternehmen im Stadtgebiet, entfaltet der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung, beispielsweise können Ansprüche auf eine Baugenehmigung nicht direkt aus dem Flächennutzungsplan abgeleitet werden. Allerdings wird der Flächennutzungsplan für die Beurteilung bestimmter Vorhaben im Außenbereich herangezogen. Sollte dies der Fall sein, so wird dies von der Verwaltung im Rahmen der Bauberatung oder der Antragsstellung geklärt.

Änderungen (Aktualisierungen) des Flächennutzungsplans

Der vorangehende Flächennutzungsplan war fast 40 Jahre wirksam. Der neue Flächennutzungsplan besitzt einen Planungshorizont bis zum Jahr 2030. Sollten die Planungsziele des neuen Flächennutzungsplans bis dahin nicht umgesetzt werden können, so gilt der Plan weiterhin. In einigen Bereichen im Stadtgebiet treten neue und unvorhersehbare Entwicklungen ein, so dass der Flächennutzungsplan in diesen Bereichen geändert werden muss. Der vorangehende Flächennutzungsplan hatte gut 100 Änderungsverfahren durchlaufen. Über die Änderungen entscheidet der Rat der Stadt Neuss. Die Öffentlichkeit wird dabei beteiligt, ebenso andere Behörden und Träger öffentlicher Belange.

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung (§ 13a BauGB), deren Planinhalte von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweichen, wird kein Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans durchgeführt. Nach dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan berichtigt, indem die allgemeinen Nutzungsarten des Bebauungsplans als neue Flächendarstellungen in den Flächennutzungsplan übernommen werden.

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