09.07.2020 - Erneute Auslegung Flächennutzungsplan

Umweltbericht und Aktualisierung der Datengrundlagen

Der Entwurf des neuen Flächennutzungsplans der Stadt Neuss wird erneut öffentlich ausgelegt. Das hat Rat der Stadt Neuss in seiner Sitzung am Freitag, 8. Mai 2020, beschlossen. Aufgrund von Änderungen der Plandarstellungen, der Begründung und des Umweltberichts sowie der Aktualisierung der Datengrundlagen ist die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit als nächster Verfahrensschritt erforderlich.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans liegt mit der Begründung vom 16. Juli 2020 bis einschließlich 17. August 2020 im Rathaus der Stadt Neuss, 1. Etage, Zimmer 1.652, Eingang 5, Michaelstraße 50, zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans schriftlich per Post an die Stadtverwaltung Neuss, Amt für Stadtplanung, Michaelstraße 50, 41456 Neuss, per E-Mail an stadtentwicklung@stadt.neuss.de, zur Niederschrift im Rathaus oder online auf der Homepage der Stadt Neuss unter www.stadtentwicklung.neuss.de abgegeben werden.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie dürfen nicht mehr als zwei zusammengehörige Personen die Unterlagen einsehen. Es wird darum gebeten, zueinander Abstand zu halten sowie eine Mund-Nasen-Schutzbedeckungen zu tragen und von den bereitgestellten Mitteln zur Händedesinfektion Gebrauch zu machen. Im Hinblick auf eine eventuelle Corona-Rückverfolgung werden die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher - nur zu diesem Zweck - erfasst. Termine zur Einsichtnahme sind im Vorfeld unter 02131/906142 oder 02131/906101 zu vereinbaren.
Der Flächennutzungsplan als „vorbereitender Bauleitplan“ regelt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in der Gemeinde, das heißt, es wird die Art der Bodennutzung in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde dargestellt. Dabei ist es die Aufgabe des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Stadt festzulegen. Der Flächennutzungsplan stellt somit den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar.
Im Aufstellungsverfahren wurden bereits zwei öffentliche Beteiligungen durchgeführt: im Jahr 2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und im Frühjahr 2018 die erste öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Die Unterlagen sind online unter www.stadtentwicklung.neuss.de einsehbar.