11.01.2000 - Anmeldung für Schulneulinge
Am 1. August 2000 beginnt für alle Kinder, die bis zum Beginn des 30. Juni 1994...
...geboren und noch nicht eingeschult sind, die Schulpflicht. Kinder, die in der Zeit nach dem 30. Juni 1994 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Erziehungsberechtigten, die im Stadtgebiet ihren Wohnsitz haben, können die in Neuss wohnhaften schulpflichtigen Kinder bei den Leitern der zuständigen Gemeinschafts- beziehungsweise Bekenntnisschulen nach telefonischer Terminvereinbarung ab sofort anmelden. Nach wie vor besteht zusätzlich an allen Grundschulen ein allgemeines Anmeldeangebot für die Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder vorab nicht angemeldet haben und zwar: Montag 31. Januar 2000, von 15.00 bis 19.00 Uhr Dienstag, 1. Februar 2000, von 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 bis 19.00 Uhr sowie Mittwoch, 2. Februar 2000, von 9.00 bis 12.00 Uhr. *