30.01.2003 - Bezirksregierung Düsseldorf: -Verstärkte Zugangsprüfung bei Sozialhife ist rechtmäßig
In einer Stellungnahme hat die Bezirksregierung Düsseldorf jetzt das Verfahren der verstärkten Zugangsprüfung für Sozialhilfeempfänger in Neuss bestätigt.
"Gegen die "verstärkte Zugangsprüfung" durch das Sozialamt der Stadt Neuss bestehen keine rechtlichen Bedenken," betont die Bezirksregierung in ihrem Schreiben. Gleichzeitig seien die von der Stadt Neuss bereits praktizierten und der Bezirksregierung dargestellten Rahmenbedingungen auch zukünftig einzuhalten.Das Verfahren war in den vergangenen Wochen in die öffentliche Diskussion geraten, nachdem in einigen Presseartikeln seine Rechtmäßigkeit angezweifelt worden war. Jetzt hat die Bezirksregierung die Stadt in ihrer Rechtsauffassung bestärkt. Der Sozialdezernent der Stadt, Peter Söhngen, fühlt sich und die Sozialverwaltung in ihrem Engagement unterstützt. "Unsere Ziel war immer, den Menschen Hilfe zur Selbsthilfe zu geben, statt eine Hilfe, die abhängig und unselbständig macht." Der Sozialdezernent versichert, dass natürlich auch in Neuss jeder, der einen Anspruch auf Sozialhife hat, Hilfen erhält. "Für ausserordentlich wichtig halten wir aber auch die Forderung und Förderung der Eigenverantwortung und vor allem den Einsatz der eigenen Arbeitskraft", so Söhngen. Die sorgfältige Prüfung der Anspruchsvoraussetzung in der Sozialhilfe und das Einfordern der Selbsthilfe verhindere nicht nur die Überstrapazierung des sozialen Netzes, sondern diene auch der sozialen Gerechtigkeit.*