10.05.2004 - Kellerüberflutungen bei Starkregen verhindern: Absperrvorrichtungen sollten regelmäßig gewartet werden

Neuss (PN/Kl/103). Mit steigenden Temperaturen wächst wieder die Gefahr aufziehender Gewitter mit starken Niederschlägen und Wolkenbrüchen.

Dabei kann es zu außergewöhnlichen Belastungen des Kanalnetzes kommen mit der Folge, dass Kellerräume und Souterrain-Wohnungen überfluten und große Schäden an Gebäude und Mobilar entstehen. Solche Auswirkungen durch Starkregen lassen sich jedoch verhindern. Die Stadtentwässerung Neuss weist darauf hin, dass die öffentliche Kanalisation unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht für jeden möglichen Starkregen ausgelegt werden kann. Deshalb muss sich jeder Hauseigentümer selbst gegen die Auswirkungen durch den sogenannten Rückstau aus dem Kanalnetz schützen. In der Entwässerungssatzung der Stadt ist festgelegt, dass sämtliche unterhalb der Straßenoberkante liegenden Kanaleinläufe durch dicht abschließende Absperrvorrichtungen gesichert sein müssen, die nur bei Bedarf geöffnet werden dürfen, sonst aber geschlossen sein müssen. Bei Toilettenanlagen oder an Stellen, an denen sich der ständige Verschluss der Rückstauvorrichtung nicht durchführen lässt, muss das Abwasser mit einer automatisch arbeitenden Hebeanlage bis über Straßenniveau gehoben und dann dem öffentlichen Straßenkanal zugeleitet werden. Niederschlagswasserabläufe (z.B. Hofabläufe), die tiefer liegen als die Straße, dürfen ebenfalls nur über eine Hebeanlage rückstaufrei dem städtischen Kanalnetz zugeführt werden. Für eine einwandfreie Funktion der Rückstausicherungen sind die Anlagen regelmäßig zu kontrollieren und dabei gleichzeitig zu reinigen. Bei Fragen zu diesem Themenbereich geben die Mitarbeiter der Stadtentwässerung Neuss unter den Rufnummern 02131/90 - 8750, -8755 und -8756 gerne Auskunft.

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