26.10.2004 - Friedhöfe vor Allerheiligen

Neuss (PN/kl). Das Grünflächenamt weist darauf hin, dass die städtischen Friedhöfe in der Zeit vom 28. Oktober 2004 bis Allerheiligen, 1. November 2004, nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen.

Schwerbehinderte, die sonst dazu berichtigt sind, werden gebeten, Pflegemaßnahmen an Gräbern vor diesem Zeitraum auszuführen. Für den Transport von Lasten können bei der Friedhofsverwaltung Schubkarren entliehen werden. Für Gehbehinderte stehen Rollstühle zur Verfügung.

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