08.12.2005 - Eigenheimzulage noch bis 30. Dezember beantragen

Neuss (PN/kl). Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wird die Eigenheimzulage für Neufälle ab dem 1. Januar 2006 abgeschafft.

Bauherren, die Bauunterlagen mit nachweislichem Eingangsstempel vor dem Stichtag im Amt für Bauberatung und Bauordnung im Verwaltungsgebäude Michaelstraße 50, Zimmer 5.944, einreichen oder Erwerber, die vor dem 1. Januar 2006 einen notariellen Kaufvertrag abschließen oder einer Genossenschaft beitreten, sichern sich jedoch zunächst den Anspruch auf Eigenheimzulage nach den bisherigen Regelungen über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren. Für den Beginn des achtjährigen Förderzeitraums ist das Jahr der Fertigstellung oder der Übergang von Nutzen und Lasten aus dem Kaufvertrag entscheidend. Da sich die tatsächlich gezahlte Förderung jedoch nach dem Einzugstermin richtet, sollte das Jahr der Fertigstellung mit dem Jahr des Einzugs übereinstimmen. Bezieht ein Erwerber oder Bauherr sein Haus oder seine Wohnung nämlich nicht mehr im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung, verliert er ein Jahr der Förderung.

Die Mitarbeiter des Amtes für Bauberatung und Bauordnung stehen für die Entgegennahme der Unterlagen zu den gewohnten Öffnungszeigen bis zum 30. Dezember 2005, 12.30 Uhr, bereit. Bisher Anspruchsberechtigte erhalten die Förderung bis zum Ende des genehmigten Zeitraums. Weitergehende Informationen finden sich in einer Pressemitteilung vom 18.11.2005 auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de).
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