21.01.2022 - ExtraGrün 2.0
Förderanträge für Dach- und Fassadenbegrünungen können noch bis Anfang März gestellt werden
Noch bis zum 4. März 2022 können bei der Stadt Neuss Anträge zur Förderung einer Dach- und / oder Fassadenbegrünung gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme bis spätestens zum 30. April 2022 abgeschlossen werden kann.
Nachdem das vorangegangene Förderprogramm ExtraGrün großen Zuspruch erhalten hat und die 40.000 Euro bereits nach sechs Monaten aufgebraucht waren, lässt sich die Stadt Neuss das Förderprogramm ExtraGrün 2.0 durch das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe des Landes NRW fördern. Dieses Sonderprogramm läuft Mitte des Jahres aus. Damit die Abrechnung mit dem Fördergeber fristgerecht abgewickelt werden kann, ist das Förderprogramm ExtraGrün 2.0 zeitlich begrenzt.
Die Fördersumme wird anteilig an den anfallenden Kosten berechnet und hängt dabei von der Lage im Stadtgebiet und der Art der Begrünung ab. Bei intensiven Dachbegrünungen werden bis zu 50% der anfallenden Kosten gefördert. Bei extensiven Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen mit bis zu 40%. Zusätzlich gibt es eine Obergrenze von 4.000 Euro pro AntragstellerIn.
Begrünungsmaßnahmen leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas: Sommerliche Hitzebelastung wird durch mehr Grün verringert, Schadstoffe werden aus der Luft gefiltert und Regenwasser wird zurückgehalten oder versickert.
Daneben haben Dach- und Fassadenbegrünungen und begrünte Grundstücke auch wichtige Funktionen für den Umweltschutz und das Wohlbefinden der Bevölkerung. Sie bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sodass die Artenvielfalt in der Stadt gesteigert wird. Mit der Begrünung wird auch das Wohnumfeld attraktiver: das Wohlbefinden und die Lebensqualität werden gesteigert.
Unter folgendem Link finden Sie alle nötigen Informationen zum neuen Förderprogramm: www.neuss.de/klima
Bei Fragen können sich Interessierte per E-Mail (klimaanpassung@stadt.neuss.de) oder telefonisch (02131-90-3316) an das Amt für Stadtgrün, Umwelt und Klima wenden.
(Stand: 21.01.2022/Bo)