Bekanntmachung gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Umlegungsausschuss der Stadt Neuss hat im Rahmen des Umlegungsverfahrens Nr. 28 "Steinhausstraße" (Bebauungsplan Nr. 43) in seiner Sitzung am 18.08.2007, mit Einverständnis der Beteiligten, den Beschluss -UR.Nr. 10/07- sowie in seiner Sitzung am 27.09.2008 den Ergänzungsbeschluss, -UR.Nr. 11/08- gemäß § 76 Baugesetzbuch gefasst, nach dem die Eigentumsverhältnisse und sonstigen Rechte an den unten angegebenen Flurstücken vor Aufstellung des Umlegungsplanes geregelt werden.

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