Öffentlicher Aushang: Ablauf von Ruhezeiten, Hoisten

Gemäß § 6 Ziffer 6 der Friedhofssatzung der Stadt Neuss vom 20. Dezember 1968 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 26. März 2004 beträgt die Ruhefrist zur Wiederbelegung von Reihengrabfeldern auf dem bestehenden Friedhof Hoisten 20 Jahre.