Foto: Stadt Neuss

Schützen stiften Schützenampel in Rosellerheide-Neuenbaum

Die erste Schützenampel in einer Ortschaft wurde von der Sparkasse Neuss gesponsort.

In Duisburg sind es Bergmänner, in Bremen die berühmten Stadtmusikanten und in Emden zieren gar zwei Ottifanten eine Ampelanlage. Inmitten der Neusser Innenstadt, genauer auf dem Hauptstraßenzug unmittelbar vor dem „Schwatte Päd“, sind es zwei Schützen-Ampelmänchen, die seit 2019 den Fußgängerverkehr regeln. Nun schmücken die Schützen-Ampelmännchen auch die Ampelanlage in Rosellerheide-Neuenbaum.

Bürgermeister Reiner Breuer vor der neuen Schützenampel in Rosellerheide-NeuenbaumEs gibt nicht nur das große Schützenfest in der Neusser Innenstadt, auch die Schützenvereine in den einzelnen Ortschaften sind prägend für das Miteinander in unserer Stadt. Daher haben auch die Schützen von der Schützenbruderschaft St. Peter und Paul 1879 in Rosellerheide-Neuenbaum einen Antrag für eine Schützenampel in ihrem Ort eingereicht.

Für das Sponsering konnte die Schützenbruderschaft die Neusser Sparkasse gewinnen. Insgesamt mussten 1.700 Euro für die Umrüstung aufgebracht werden. Verantwortlich für die Entwürfe der Ampelmännchen sind zwei Neusser Designerinnen: Cornelia Heuser steuerte den gehenden Schützen aus dem Korps der Schützenlust bei. Adriana Meyen gestaltete die stehende Figur, die einen Grenadier darstellt.

Schützenvereine, die ebenfalls für ihren Ort eine eigene Schützenampel beantragen möchten, sollten hierfür die folgenden Kriterien beachten:

  1. Ein Austausch der Ampeln erfolgt aufgrund der besonderen Historie der Stadt Neuss ausschließlich mit Schützensymbolen und nur für reine Fußgängerfurten. Ampeln, die bspw. Auch den Radverkehr lenken, können daher nicht ausgetauscht werden.
  2. Es kann nur eine Ampelanlage pro Gebiet des jeweiligen Schützenvereins/der jeweiligen Bruderschaft ausgetauscht werden.

Die Kosten pro Umgerüsteter Furt (4 Ampelscheiben) werden vom Antragsteller übernommen. Grundsätzlich ist es möglich, auch nur eine Ampelfurt umzurüsten.

(Stand: 07. Juni 2021/Bo)