Bürgerinformation Grundbesitzabgaben

Hinweise und Erläuterungen für das Jahr 2016

Der Hebesatz für Grundstücke der Land- und Fortwirtschaft (Grundsteuer A) beträgt unverändert 205 % und für alle anderen Grundstücke (bebaute Grundstücke / Grundsteuer B) unverändert 495%.

Die Gebühren für die Abfallentsorgung mussten aufgrund von Kostensteigerungen  um 4,93 % angehoben werden.

An- und Abmeldungen sowie Änderungen bei Anzahl oder Größe von Müllgefäßen beantragen Sie bitte schriftlich per Post, Fax oder E-Mail bei der 

Abfall- und Wertstofflogistik Neuss GmbH (AWL)                                                            
Moselstraße 27
41464 Neuss
Telefon: 02131/12448-0
Telefax: 02131/12448-35
E-Mail: kundenzentrum@awl-neuss.de

Es besteht die Möglichkeit, den Jahresbetrag zur Vereinfachung in einer Summe am 1. Juli des Jahres zu zahlen. Dieser Antrag muss bis zum 30. September dann für das Jahr 2017 gestellt werden. Für Fragen stehen Ihnen die in dem Bescheid angegebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung.

Veränderungen in der Steuer- und Gebührenpflicht, die uns nach dem 08.12.2015 mitgeteilt wurden, konnten aus technischen Gründen nicht mehr verarbeitet werden. Dies erfolgt in einer der ersten Änderungsveranlagungen ab Mitte Januar 2016. Bitte denken Sie auch daran, uns Ihre neue Anschrift mitzuteilen, da wir darüber nicht automatisch informiert werden.

Beachten Sie bitte, dass bei der Grundsteuer der Messbescheid des Finanzamtes bindend ist und die Berücksichtigung von Wert- oder Eigentumsänderungen den Erlass eines entsprechenden geänderten oder neuen Messbescheides durch das Finanzamt voraussetzt.

Nach den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes und des Grundsteuergesetzes ist derjenige für die Grundsteuer im laufenden Kalenderjahr zahlungspflichtig, der am 01. Januar des Jahres Eigentümer war.

Veränderungen werden daher erst ab dem Folgejahr steuerlich wirksam. Eventuelle, zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber hinsichtlich des Überganges von Lasten und Pflichten getroffene privatrechtlichen Vereinbarungen, haben darauf keinen Einfluss.

Bei Erteilung einer erstmaligen SEPA – Lastschrift, bei Änderungen in Ihren Bankdaten oder bei Neuerteilung eines Buchungszeichens bittet die Stadtkasse für jede einzelne Abgabeverpflichtung um Verwendung des SEPA-konformen Vordrucks (SEPA-Lastschriftmandat).

Formulare liegen im Rathaus aus oder können direkt von unserer Internetseite heruntergeladen werden (www.neuss.de, Verwaltung A-Z, Lastschrifteinzugsverfahren).

Senden Sie diese(s)  Formular(e) bitte ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an die

Stadt Neuss
-Stadtkasse-
41456 Neuss .

Wir bitten um Verständnis dafür, dass aufgrund der geforderten Originalunterschrift ein neu per Fax oder Mail erteiltes SEPA-Lastschriftmandat leider nicht angenommen werden kann.

Das Originaldokument als Download finden Sie hier.