Schutz stiller Feiertage im November
Hinweise des städtischen Ordnungsamtes
Das Ordnungsamt weist auf die besonderen Regelungen für die stillen Feiertage im November hin. Nach dem Gesetz über Sonn- und Feiertage unterliegen sie einem besonderen Schutz. Zu ihnen zählen der Allerheiligentag (1. November 2016), der Volkstrauertag (13. November 2016) und der Totensonntag (20. November 2016).
An Allerheiligen und Totensonntag sind in der Zeit von 5 Uhr bis 18 Uhr, am Volkstrauertag von 5 Uhr bis 13 Uhr, Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Ereignisse, Sport– und Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, verboten. Das Verbot erstreckt sich weiterhin auf den Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten. Ebenso sind musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb und alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz in der Zeit von 5 Uhr bis 18 Uhr untersagt. Bei sonstigen Veranstaltungen, die nicht unter die aufgezählten Verbote fallen, sollte in angemessener Weise auf den Sinn des jeweiligen Feiertages Rücksicht genommen werden. Ausnahmegenehmigungen können lediglich von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt werden.