Windenergieanlagen
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen
Vom 17. Januar 2017 bis 17. Februar 2017 findet die öffentliche Auslegung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die entsprechenden Unterlagen im Amt für Stadtplanung der Stadt Neuss, Rathaus Michaelstraße 50, 3. Etage, Raum 3.802, während der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses einsehen.
Die Informationen und Unterlagen zur Planung können auch unter folgendem Link eingesehen werden:
Sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
Ziel der Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes ist es, die seit 1997 im planerischen Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches privilegierten Windenergieanlagen (WEA) auf wenige Standorte im Stadtgebiet zu begrenzen. Das vollständige Heraushalten dieser Anlagen aus dem Neusser Stadtgebiet ist nach geltender Rechtslage nicht möglich. Um neben den Belangen der regenerativen und umweltfreundlichen Energieerzeugung aber auch den Belangen des Schutzes des menschlichen Lebensraumes, des Orts- und Landschaftsbildes, des Naturschutzes und des Immissionsschutzes Rechnung tragen zu können, ist beabsichtigt, mit der Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes eine räumliche Steuerung der Anlagen vorzunehmen. Die geplanten Konzentrationszonen liegen im Stadtbezirk Grefrath, westlich des Buscher Hofes und südlich von Hoisten.