Bewohnerparkausweise
Parkausweise für die Neusser Innenstadt können jetzt online beantragt, bezahlt und direkt zuhause ausgedruckt werden.
Viele aktuelle Bewohnerparkausweise laufen zum 31. Dezember 2017 ab. Die Stadtverwaltung weist daher auf die neue Möglichkeit hin, Parkausweise online zu beantragen, zu bezahlen und direkt zuhause auszudrucken. Nur wenn Antragsteller und Fahrzeughalter nicht identisch sind, ist ein Besuch beim Amt für Verkehrsangelegenheiten erforderlich. Ein Versand von Erinnerungsschreiben wegen der nötigen Verlängerung findet nicht mehr statt.
Wer einen Bewohnerparkausweis beantragen will, braucht dafür nicht mehr persönlich zur Stadtverwaltung zu kommen. Neben dem „klassischen“ Antrag in Papierform kann der Bewohnerparkausweis für die Neusser Innenstadt ab sofort im Internet unter www.neuss.de/onlineportal beantragt und zuhause ausgedruckt werden. Damit erweitert die Stadt Neuss ihre Online-Anwendung um einen weiteren Baustein. Bisher waren bereits unter anderem der elektronische Mängelmelder samt dazugehöriger App, der Kita-Navigator und das Bewerberportal verfügbar.
Voraussetzung für die neue „Print-at-Home“-Möglichkeit des Bewohnerparkausweises ist der Erstwohnsitz im Bewohnerparkbereich und die Haltereigenschaft für das beantragte Fahrzeug. Die Gebühr für den Ausweis wird per Lastschrift oder im Verfahren „GiroPay“ beglichen. Auch Innenstadtbewohnerinnen und –bewohner die nicht Halter des von ihnen genutzten Fahrzeugs sind, können das Online-Verfahren zur Antragstellung nutzen, müssen jedoch zuvor die Nutzungsüberlassungserklärung ausfüllen und gemeinsam mit der Zulassungsbescheinigung hochladen. Der Ausweis wird dann entweder per Post versandt oder nach Absprache per Mail als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Für alle weiteren Fallkonstellationen und insbesondere für die Ausweisänderung nach einem Kennzeichen- oder Fahrzeugwechsel ist der Besuch im Amt für Verkehrsangelegenheiten erforderlich.
Um den Online-Antrag nutzen zu können, muss die E-Mail-Adresse angegeben werden. Dadurch werden die Ausweisinhaber über den bevorstehenden Gültigkeitsablauf des Ausweises informiert und rechtzeitige Verlängerungen empfohlen. Die Gültigkeitsdauer des Ausweises ist im neuen Verfahren flexibler gestaltet worden. Sie kann ab Ausstellungsdatum zwischen einem und zwölf Monaten gewählt werden. Die Gebühr beträgt 2,50 Euro je Monat, Ausweisänderungen kosten fünf Euro.