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Gebäude-Energieausweise

Die Verbraucherzentrale NRW und die Stadt Neuss warnen vor unseriösen Anbietern, die überteuerte Verträge an Haustüren anbieten.

Seit Mai 2014 muss jeder Vermieter bei der Neuvermietung und jeder Verkäufer von Immobilien einen Gebäude-Energieausweis für sein Haus vorweisen. Diese gesetzliche Vorgabe nutzen Bau- und Beratungsfirmen aktuell mit einer Variante von Haustürgeschäften.
In Neuss klingeln derzeit Energieberater unangekündigt an der Haustür und behaupten unrichtig, ein Energieausweis sei für alle gesetzlich vorgeschrieben. Die Vertreter versuchen mit allen Wohnungs- und Hausbesitzern, die keinen Energieausweis vorweisen können, einen Termin zur Beurteilung des Hauses durch einen Fachmann zu vereinbaren, dieser käme zu einem späteren Termin vorbei.
Die Verbraucherzentrale NRW und die Stadt Neuss warnen alle Bürgerinnen und Bürger misstrauisch zu sein und nicht auf Haustürangebote einzugehen. Unaufgefordert eingehende Angebote sollten zunächst eingehend geprüft werden. In keinem Fall sollte man sich jedoch zu einer schnellen und teuren Unterschrift drängen lassen. Angebotspreise müssen verglichen werden nachdem geklärt ist, ob ein günstiger verbrauchsabhängiger oder ein aufwendigerer bedarfsabhängiger Energieausweis angeboten wird.
Ob im Vermietungs- oder Verkaufsfall ein sogenannter „kleiner“ verbrauchabhängiger oder ein „großer“ bedarfsabhängiger Energiepass benötigt wird, ist von Größe und Baujahr des Wohnhauses abhängig.
Wer bereits einen Vertrag an der Haustür unterschrieben hat, hat in vielen Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht, das mindestens 14 Tage ab Vertragsabschluss gilt. Wer glaubt, ein überteuertes Angebot erhalten zu haben oder bereits einen Auftrag erteilt hat,  kann sich in der Verbraucherzentrale Neuss rechtlich und fachlich beraten lassen.
Auch der Energiekostenvergleich vor Ort entlarvt sich oft genug als nicht vorteilhaft, denn die Opfer werden zu fremden Strom- oder Gasversorgern gelotst, die angeblich günstige Konditionen bieten, in Wahrheit aber sehr teuer sind.
Termine sollten daher generell nur mit unabhängigen Energieberatern vereinbart werden, die persönlich ausgewählt wurden. Auch teure Sanierungen sollten erst nach Rücksprache mit bekannten Firmen in Auftrag gegeben werden.
Rat und Hilfe sowie Hinweise zu seriösen Energieberatern sind telefonisch über das Energie- und Klimatelefon der Stadt Neuss unter der Rufnummer 02131/907301 und bei der ortsansässigen Verbraucherzentrale erhältlich.