Wasserspielplatz gesperrt

Aufgrund einer Ordnungsverfügung des Landrats musste die Stadt Neuss den Wasserspielplatz am Jröne Meerke bis auf Weiteres schließen.

Eine Aufforderung in der Verfügung den Wasserspielplatz „mindestens täglich, nach Bedarf mehrmals täglich gründlich zu reinigen und das Becken mit Frischwasser neu zu befüllen“ lässt sich personell und finanziell nicht umsetzen. Zugleich hatte der Rhein-Kreis Neuss verfügt, dass die Stadt sicherstellen müsse, „dass Gänse keinen Zugang zu dem Bereich um den Wasserspielplatz sowie zum Wasser selbst haben.“ Da Gänse, wie bei Vögeln üblich, die Eigenschaft haben, fliegen zu können, ist diese Vorgabe mit baulichen Mitteln kurzfristig nicht möglich. Eine Bewachung an 24 Stunden täglich, sieben Tage die Woche, ist personell nicht umsetzbar. In diesem Fall hat der Landrat die Schließung des Wasserspielplatzes angeordnet. In der Ordnungsverfügung des Kreises wird weiter ausgeführt, dass das Wasserbecken überwiegend von Kindern zum Spielen genutzt wird und dabei ein direkter Hautkontakt der Kinder zu dem Wasser und des darin befindlichen Gänsekots stattfindet. Eine Wasseraufnahme durch den Mund oder durch die Nase und eine direkte Aufnahme möglicher Krankheitserreger könne somit nicht ausgeschlossen werden. Eine Erkrankung der „Badegäste“ sei, so der Rhein-Kreis Neuss in seiner Ordnungsverfügung, somit wahrscheinlich.
Die Stadt wird weiterhin den nun gesperrten Wasserspielplatz regelmäßig säubern und auch die Funktionsfähigkeit der übrigen Spielgeräte sicherstellen.