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Weniger Wahllokale

Insbesondere das Corona-Virus zwingt im Vergleich mit vergangenen Wahlen zur Reduzierung

Bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 werden weniger Wahllokale zur Stimmabgabe für die Wählerinnen und Wähler zur Verfügung stehen, als dies bei vorhergehenden Wahlen der Fall war. Durch die Auswirkungen des Corona-Virus sind viele Räumlichkeiten als Wahllokale nicht nutzbar. Dies betrifft Pflegeeinrichtungen und Altenheime, aber auch andere Gebäude, in denen etwa Hygiene- oder Abstandsregeln nicht eingehalten werden könnten. An einigen Orten finden zudem Bauarbeiten oder andere Veranstaltungen, etwa Konfirmationen, statt. Hinzu kommt, dass es derzeit noch schwieriger ist, ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahl zu finden. Daher hat das Land Nordrhein-Westfalen vorrübergehend ermöglicht, Wahllokale und damit auch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einzusparen. In allen Wahllokalen werden zudem Hygienemaßnahmen gelten, die den dann gültigen Corona-Vorschriften entsprechen.

Aufgrund der geringen Auswahl an möglichen Wahllokalen kann derzeit nicht garantiert werden, dass alle Wahllokale barrierefrei zugänglich sein werden. Das Wahlamt bemüht sich jedoch um entsprechende Maßnahmen, etwa Rampen. Wer auf einen barrierefreien Zugang angewiesen ist und in einem nicht barrierefreien Wahllokal seine Stimme abgeben muss, kann alternativ die Briefwahl nutzen. Ab Mitte August kann diese im Weitz-Zimmer des Neusser Rathauses (Eingang 3), Markt 2, im Wahlamt beantragt oder direkt durchgeführt werden. Die Briefwahlunterlagen können ab Mitte August auch schriftlich oder online im Wahlportal der Stadt Neuss beantragt werden. Das Wahlportal wird zudem weitere Informationen zu Barrierefreiheit, Audio-Unterstützung und leichter Sprache bieten.

Weitere Informationen sind beim Wahlamt der Stadt Neuss per E-Mail an wahlamt@stadt.neuss.de oder telefonisch unter 02131/903286 erhältlich.

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