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Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss

Inzidenz-Wert von 50 überschritten – schärfere Regeln gelten ab 19. Oktober 2020

Update Montag, 19.10.2020: Rhein-Kreis Neuss erericht Inzidenzwert von über 50 und erlässt weitere Allgemeinverfügung

In den letzten sieben Tagen haben sich durchschnittlich 51,8 Menschen neu mit dem Corona-Virus infiziert. Aufgrund des neuen über 50 liegenden sogenannten „Inzidenz-Wertes“ gilt ab Montag, 19.10.2020 eine neue Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss. Unter anderem gilt daher die Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen in öffentlichen Außenbereichen, in denen der Mindestabstand regelmäßig nicht eingehalten werden kann. Dies gilt insbesondere für die Fußgängerzone in der Neusser Innenstadt. Außerdem dürfen sich maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen und Feste mit höchstens zehn Personen gefeiert werden. Die Gastronomie muss zwischen 23 und sechs Uhr schließen und alkoholische Getränke dürfen in dieser Zeit generell nicht verkauft werden.

Ursprungsmeldung

Angesichts der zunehmenden Infektionszahlen hat der Rhein Kreis Neuss eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, mit dem Ziel die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhüten und zu bekämpfen. Der maßgebliche 7-Tage-Inzidenz-Wert lag am Donnerstag, 15. Oktober 2020, im Rhein Kreis Neuss bei 40,7 und damit über dem Wert von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner.

Bürgermeister Reiner Breuer hatte bereits am Freitag, 9. Oktober 2020, die Fraktionsvorsitzenden nach einem Austausch mit Landrat Hans-Jürgen Petrauschke über das aktuelle Infektionsgeschehen informiert. Durch das Ansteigen der Neuinfektionen über den Inzidenzwert von 35 gelten ab sofort weitere Einschränkungen. Veranstaltungen aus herausragendem Anlass – wie etwa Hochzeiten – sind ab sofort auf eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen beschränkt. Sollte sich der Inzidenzwert weiter steigern bis auf 50, wird die Teilnehmerzahl auf maximal 25 Personen beschränkt werden.

Die Stadt Neuss appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die „AHA-Regeln“ einzuhalten:

  • Abstand
  • Hygiene
  • Alltagsmaske

Im Zuge der Entwicklung und zum Schutze der Allgemeinheit wird die Stadt Neuss die Kontrollen intensivieren.

Die Allgemeinverfügung des Kreises kann unter folgendem Link eingesehen werden: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-35

(Stand: 19.10.2020/Spa)