Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Wer die Briefwahl beantragen möchte, hat jetzt schon die Möglichkeit dazu und sollte diese auch nutzen. Denn: Die vorgezogenen Neuwahlen haben auch Auswirkungen auf die Briefwahl. Die Stimmzettel liegen jetzt (6. Februar 2025) vor, sodass diese nun ausgegeben werden können. Wir empfehlen, die Briefwahlunterlagenfrühzeitig zu beantragen und die ausgefüllten Unterlagen schnell zurückzuschicken.
Ab sofort haben Sie auch die Möglichkeit vor Ort im Wahlamt zu wählen (Direktwahl). Sie benötigen für die Direktwahl einen gültigen behördlichen Lichtbildausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung.
Wie und wann beantrage ich meine Briefwahlunterlagen?
Die Briefwahl kann bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr (Eingang beim Wahlamt) auf folgenden Wegen beantragt werden:
Der einfachste und schnellste Weg für Sie und für uns ist der
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag. Außerdem können Sie die Unterlagen per Post mit dem Wahlscheinantrag beantragen. Das ist die Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen alternativ formlos per Brief oder per E-Mail beantragen. Ihr Antrag muss bis zum 21.02.2025, 15.00 Uhr (Eingang beim Wahlamt) eingegangen sein und die folgende Angaben enthalten:
Vor- und Nachname
Geburtsdatum
Meldeadresse: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse
Ihren Antrag senden Sie an:
Wahlamt der Stadt Neuss Rathaus Rundbau Eingang 3 (Passage) Telefon: 02131 90-3244 E-Mail: wahlamt@stadt.neuss.de
Wahlberechtigte können bis zum 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, persönlich die Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Neuss beantragen und/oder dort auch sofort wählen (Direktwahl). Sie benötigen für die Direktwahl einen gültigen behördlichen Lichtbildausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung. Jede*r Wahlberechtigte erhält nur ihre*seine persönlichen Unterlagen. Die Abholung für andere Personen ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht, die auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist, möglich.
Das Wahlamt der Stadt Neuss finden Sie im Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage (gegenüber dem Bürgeramt).
Es hat ab dem 13. Januar 2025 wie folgt geöffnet: Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr Donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr Freitag, den 21. Februar 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr
Anleitung für die Briefwahl
Zuerst stimmt man auf dem Stimmzettel ab.
Der angekreuzte Stimmzettel kommt dann in den leeren Briefumschlag für den Stimmzettel.
Man klebt den Briefumschlag zu. Das ist wichtig, weil die Wahl geheim ist.
Man muss den Wahlschein unterschreiben. Die Unterschrift bedeutet: Der Wähler oder die Wählerin hat selbst gewählt. Oder: Jemand anderes hat den Stimmzettel ausgefüllt. Er hat aber so gewählt, wie es der Wähler wollte.
Der unterschriebene Wahlschein und der zugeklebte Umschlag mit dem Stimmzettel kommen in den Umschlag mit der Adresse der Wahlbehörde.
Dieser Umschlag kommt in einen Briefkasten der Post. Man braucht keine Briefmarke. Eine Briefwahl kostet nichts. Der Wahlbrief sollte spätestens drei Tage vor der Wahl abgeschickt werden. Der Brief muss bis 18 Uhr am Wahltag angekommen sein. Dann werden die Stimmen gezählt.
Das Wahlamt (Rathaus, Markt 2, Eingang 3 – Passage) hat ab dem 13. Januar 2025 wie folgt geöffnet:
Montags bis Mittwochs von 08:00 bis 16:00 Uhr Donnerstags von 13:00 bis 18: Uhr Freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Freitag, den 21. Februar 2025 von 08:00 bis 15:00 Uhr Samstag, den 22. Februar 2025 von 08:30 bis 12:00 Uhr, jedoch nur für die Ersatzausstellung nicht zugegangener oder verlorener Wahlscheine.
Quelle zur Anleitung Briefwahl, inkl. Grafik: Bundeszentrale für politische Bildung/bpb (Hrsg.): einfach POLITIK: Lexikon. Autor/inn/en: D.Meyer, T.Schüller-Ruhl, R.Vock u.a./ Redaktion (verantw.): Wolfram Hilpert (bpb). Bonn: 2022. Lizenz: CC BY-SA 4.0 //