Brandschutzbedarfsplanung
Was passiert, wenn ein Brand gemeldet wird?
Ein Notruf eines Bürgers ist in der Leitstelle des Rhein-Kreises Neuss angenommen worden.
Der Disponent in der Leitstelle alarmiert nach der Notrufabfrage die erforderlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Neuss.
Mit Blaulicht und Einsatzhorn fährt der Löschzug zum Notfallort.
Der alarmierte Löschzug besteht in Neuss aus:
- einem Einsatzleitwagen,
- drei Löschfahrzeugen und
- einer Drehleiter.
Ein Brand mit verletzten/vermissten Menschen im Obergeschoss eines Wohngebäudes, bei gleichzeitig verrauchten Fluren und Treppenräumen bildet die Basis für den Bedarf an Personal, Einsatzfahrzeugen und -geräten.
Zur Durchführung aller notwendigen Maßnahmen werden insgesamt mindestens 18 Einsatzkräfte an der Einsatzstelle benötigt.
Die Aufgaben sind dabei wie folgt verteilt:
Nr. |
Aufgaben (Kurzform) |
Stärke |
1 |
Die Einsatzleitung ist verantwortlich für alle Einsatzmaßnahmen. Sie koordiniert das Zusammenwirken |
2 |
2 |
Der Führer des 1. Löschfahrzeuges ist zuständig für die Menschenrettung und die Brandbekämpfung. |
1 |
3 |
Der Fahrer des 1. Löschfahrzeugs bedient die Pumpe sowie alle benötigten Aggregate |
1 |
4 |
Der Trupp geht über den Hauseingang ins Gebäude vor. Sein primäres Ziel ist die Brandwohnung. |
2 |
5 |
Der Trupp geht über die Drehleiter in die Brandwohnung vor. |
2 |
6 |
Der Führer der Drehleiter bedient die Leiter vom Rettungskorb aus. Er nimmt zu rettende Personen |
1 |
7 |
Der Fahrer der Drehleiter bedient und überwacht die Bewegung des Rettungskorbes vom Hauptbedienstand |
1 |
8 |
Die Besatzung des Tanklöschfahrzeuges stellt die Wasserversorgung her und unterstützt |
2 |
9 |
Der Führer des 2. Löschfahrzeuges ist zuständig für ergänzende Maßnahmen wie z. B. die Entrauchung. |
1 |
10 |
Der Fahrer des 2. Löschfahrzeugs bedient die Pumpe sowie alle benötigten Aggregate |
1 |
11 |
Der Trupp unterstützt ggfs. bei der Personensuche im Treppenraum. |
2 |
12 |
Der Trupp bildet den Sicherheitstrupp für vorgehende Trupps im Gebäude falls die Einsatzkräfte |
2 |
Summe: |
18 |
Der Bedarf an Personal, Technik und Organisation hinsichtlich des standardisierten Brandeinsatzes sowie weiterführende Anforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr sind im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Neuss formuliert.
Sinn, Ziel und Konsequenz der Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Neuss ist zusammenfassend:
- die Darstellung der erforderlichen Aufgaben im Brandschutz und der Hilfeleistung,
- die Beschreibung der Qualität der Aufgabenerledigung sowie
- die Definition von Schutzzielen.
Gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) haben die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unter Beteiligung ihrer Feuerwehr diese Brandschutzbedarfspläne aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.
Der Brandschutzbedarfsplan liegt im ausdrücklichen Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Neuss und wird mittels Ratsbeschluss eingeführt.