Kindertagespflege
Informationen für Eltern
In der Fachberatung für Kindertagespflege des Jugendamtes werden Eltern bei der Suche nach einer geeigneten Kindertagespflegeperson für ihr Kind beraten. Kindertagespflegepersonen betreuen Kinder stundenweise oder ganztags.
Um einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen zu können, muss spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn der Antrag auf Kindertagespflege dem Jugendamt schriftlich im Original vorliegen.
Ist ihr Kind zu Betreuungsbeginn unter einem Jahr alt, benötigen Sie zusätzlich von allen im Haushalt lebenden Elternteilen eine Arbeits-und Schulbescheinigung.
Alle weiteren Regelungen zur Förderung in der Kindertagespflege finden Sie in der Satzung der Stadt Neuss.
Sollten Sie noch Fragen zum Antrag auf Kindertagespflege und der Betreuung bei einer Kindertagepflegeperson haben (z.B. Erhöhung/ Reduzierung der Betreuungsstunden, Kündigung des Betreuungsverhältnisses, Vertretung bei Ausfall der Kindertagespflegeperson etc.), können Sie sich gerne mit den Fachberater*innen in Verbindung setzen.