© ferkelraggae - Fotolia

Beratung, Unterstützung und Beistandschaft

Hilfe bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Wenn ein Kind geboren wird, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, wird das Jugendamt vom Standesamt darüber informiert. Es bietet daraufhin der Mutter unverzüglich Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Die Mutter wird bei einem persönlichen Beratungsgespräch unter anderem auch über die Möglichkeit der Einrichtung einer Beistandschaft informiert.

Was ist eine Beistandschaft?

Eine Beistandschaft ist ein kostenloses, freiwilliges Hilfsangebot des Jugendamtes. Es richtet sich an alle werdenden Mütter sowie an alleinerziehende allein erziehende Mütter und Väter. Sie erhalten auf Wunsch Beratung und Unterstützung.

Eine Beistandschaft wird durch einen schriftlichen Antrag an das Jugendamt eingerichtet und kann jederzeit wieder beendet werden. Die Rechte der Eltern werden durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt. Eine Beistandschaft kann bereits vor der Geburt des Kindes beantragt werden, wenn die werdende Mutter nicht verheiratet ist. Nach der Geburt kann sie jederzeit bis zur Volljährigkeit des Kindes beantragt werden. Der Beistand kann das Kind dann gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und auch vor Gericht vertreten.

Die Beistandschaft umfasst zwei Aufgabenbereiche:

Die Beistandschaft kann auf Wunsch auch nur auf eines der beiden Aufgabengebiete beschränkt werden.

Was leistet die Beistandschaft für mich?

Der Beistand hilft bei der Erarbeitung einer gütlichen Einigung über den Kindesunterhalt, bei der Durchsetzung und der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und auch dann, wenn es um eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung oder eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft geht. Wenn ein Elternteil sich weigert, für sein Kind finanziell aufzukommen oder nur unregelmäßig zahlt, besteht im Rahmen der Beistandschaft auch die Möglichkeit, den Unterhalt über das Jugendamt einziehen zu lassen.

Die Beistandschaft endet sofort, wenn der antragstellende Elternteil dies schriftlich verlangt. Er ist dann wieder allein für die Vertretung des Kindes in diesem Bereich zuständig.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Wir können Sie beraten, unterstützen und gerichtlich in oben genannten Fällen vertreten, wenn Sie sorgeberechtigt sind, mit dem Kind / den Kindern in einem Haushalt leben und in Neuss gemeldet sind.

Wo und wann erreiche ich die Beistandschaft?

Rathaus Neuss
Jugendamt, Beistandschaft
Eingang 5, 4. Etage
Michaelstraße 50
41460 Neuss
Stadtkarte: Jugendamt, Beistandschaft

Beratung Online

Wir bieten Ihnen als neuen Service auch die Möglichkeit, Beratungstermine kontaktlos online wahrzunehmen. Dafür benötigen Sie ein internetfähiges Endgerät mit Kamera, einen stabilen Internetzugang und die kostenfreie Software ZOOM (Download-Link: hier klicken)
Bitte vereinbaren Sie vorab mit Ihrem zuständigen Beistand einen Beratungstermin. Der Zugangscode wird Ihnen danach per e-mail zugesandt.

Beratungszeiten

Montag bis Mittwoch 8.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.30 Uhr

Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen. Bitte vereinbaren Sie deshalb vorab einen Termin.

Welcher Ansprechpartner/welche Ansprechpartnerin für Sie zuständig ist, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens Ihres Kindes:

Buchstaben Beistand Etage/Zimmer Telefon-Nr.
A, B, D, E Herr Remiorz
juergen.remiorz@stadt.neuss.de
4/911 02131 90-5327
C Herr Langeneckhardt, Sachgebietsleiter
kai.langeneckhardt@stadt.neuss.de
4/926 02131 90-5166
G – Hek, M N.N.
Hel – L, N Frau Schmalbach
birgitt.schmalbach@stadt.neuss.de
4/910 02131 90-5103
O – S Frau Heyers
elke.heyers@stadt.neuss.de
4/915 02131 90-5102
F, T – Z Frau Hüsgen
maike.huesgen@stadt.neuss.de
4/927 02131 90-5151