Halten von „großen“ Hunden

„Große“ Hunde sind gem. § 11 LHundG NRW Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm und/oder ein Körpergewicht von mindestens 20 kg erreichen. Sogenannte „gefährliche“ Hunde und Hunde „bestimmter Rassen“ zählen nicht zu den „großen“ Hunden.

Wer einen „großen“ Hund hält oder halten möchte, hat dies dem Ordnungsamt des Wohnortes des/der Hundehalters/in anzuzeigen. Für eine solche Anzeige der Hundehaltung nutzen Sie bitte folgendes Formular:

Bitte reichen Sie dieses Formular vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den aufgeführten Unterlagen beim Ordnungsamt ein. Die Entgegennahme der Anzeige ist gebührenpflichtig.

„Große“ Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der/die Hundehalter/in

  • die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt
  • eine Hundehaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und mindestens 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließt und aufrecht erhält (Versicherungsschein als Nachweis)
  • den Hund fälschungssicher kennzeichnen lässt (Mikrochip)

Die Sachkunde kann der/die Hundehalter/in durch Vorlage einer Sachkundebescheinigung nachweisen. Wissenswertes hierzu finden Sie z. B. im Internet auf www.tieraerztekammer-nordrhein.de.

Als sachkundig zum Halten „großer“ Hunde gelten aber auch folgende Personen:

  • Hundehalter/innen, die vor dem 01.01.2003 mehr als drei Jahre „große“ Hunde gehalten haben und es dabei zu keinen tierschutz- oder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist (frühere Hundehaltungen dürfen in der Regel nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen)
  • Hundehalter/innen, die eine Erlaubnis im Sinne des Tierschutzgesetzes zur Zucht und Haltung von Hunden besitzen
  • Inhaber eines Jagdscheines oder Personen, die eine Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben
  • Tierärzte/innen sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundes-Tierärzteordnung
  • Polizeihundeführer/innen
  • Personen, die aufgrund einer Anerkennung nach § 10 Abs. 3 LHundG NRW berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen

Für Rückfragen steht Ihnen das Ordnungsamt unter der Rufnummer 02131/90-3238 oder per E-Mail ordnungsamt@stadt.neuss.de gerne zur Verfügung.