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Bildungs- und Teilhabepaket

Bundestag und Bundesrat haben die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets für Kinder und Jugendliche im Hartz IV-Bezug beschlossen.

Zuständig für den Personenkreis der SGB II-Bezieher sind die Jobcenter! Für die Kinder, die Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, sind die örtlichen Sozialämter Ansprechpartner.

Was muss ich tun, um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können?

Für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich (ggf. auch vom Erziehungsberechtigten).

Bei bereits laufendem Bezug von Leistungen (SGB II, SGB XII, AsylbLG) muss der persönliche Schulbedarf nicht gesondert beantragt werden.
Bezieher von Wohngeld und von Kinderzuschlag müssen alle Leistungen gesondert beantragen.

Der Antrag wird in der für Sie zuständigen Leistungsabteilung entgegengenommen.

Weitere Informationen finden Sie hier...

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen.

Ihre Ansprechpartnerin im Sozialamt der Stadt Neuss finden Sie hier...