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Berufliche Betreuer*innen

Berufsbetreuer*innen üben eine schwierige und verantwortungsvolle Tätigkeit aus.

Sie sind im rechtlichen Bereich ebenso gefordert wie im Umgang mit Menschen, die sich teilweise in schwierigen Lebenssituationen befinden.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich berufliche Betreuer*innen bei der für sie zuständigen Stammbehörde registrieren lassen, um weiterhin eine Vergütung für ihre Tätigkeit zu erhalten (§ 19 Abs. 2 BtOG).

Als berufliche Betreuer*innen können nur die Betreuer*innen von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als berufliche*r Betreuer*in registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich. Auf Wunsch kann mit der Stammbehörde im Vorfeld eines Registrierungsantrages ein Beratungsgespräch zu den Voraussetzungen der Registrierung und zum Ablauf des Registrierungsverfahrens geführt werden.

Für die Registrierung ist die Betreuungsbehörde örtlich als Stammbehörde zuständig, in deren Zuständigkeitsbereich der/die berufliche Betreuer*in den Sitz (Büro- oder Geschäftsadresse) hat oder ein solcher errichtet werden soll. Ist ein Sitz nicht vorhanden und soll ein solcher auch nicht errichtet werden, richtet sich die Zuständigkeit ersatzweise nach dem (Haupt-) Wohnsitz. Für die Registrierung wird eine Gebühr in Höhe von 200 € erhoben (§ 24 Absatz 5 BtOG).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den unten angefügten Anhängen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere zentrale E-Mail-Adresse berufsbetreuung@stadt.neuss.de bzw. an folgende Mitarbeiter*innen:

  • Melanie Beyers
    Tel.: 02131 90-5057
  • Tobias Giessmann
    Tel.: 02131 90-5162