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Was ist eine Betreuung?

Das Wesen der rechtlichen Betreuung besteht darin, dass das Betreuungsgericht einer Person, die ihre Angelegenheiten teilweise oder vollständig nicht erledigen kann …

… und dies aufgrund einer Krankheit oder Behinderung beruht, eine*n rechtliche*n Betreuer*in zur Seite stellt. Dies kann auch bei einem Unfall, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall der Fall sein. Ist für diesen Fall keine Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht getroffen worden, wird durch das Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet.

Für die Dauer von längstens einem halben Jahr kann auch das neu geschaffene Ehegattenvertretungsrecht gemäß § 1358 BGB greifen, damit Entscheidungen im gesundheitlichen Bereich getroffen werden können. Es ist die Aufgabe der rechtlichen Betreuer*innen, sich an den Wünschen der betreuten Person zu orientieren und ihr unterstützend zur Seite zu stehen. Das der/die rechtliche Betreuer*in Entscheidungen, die betreute Person betreffend, alleine trifft, soll es nur noch in begründeten Einzelfällen geben.

Das Betreuungsgericht beauftragt die Betreuungsbehörde mit der Prüfung, ob für eine Bürgerin oder einen Bürger

  • die Einrichtung einer Betreuung notwendig ist
  • eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde oder
  • eine Vorsorgevollmacht noch erteilt werden kann oder
  • andere Hilfen vermittelt werden können, die eine Betreuung entbehrlich machen.

Das Betreuungsgericht legt die Aufgabenbereiche, in denen rechtlicher Unterstützungsbedarf besteht, genau fest. Die Aufgabenbereiche sind vielfältig und können beispielsweise die Sicherstellung der medizinischen Versorgung, die Regulierung von Schulden, die Verwaltung von Einkünften oder der Abschluss eines Miet- oder Heimvertrages beinhalten.

In der Regel werden ehrenamtliche Betreuer und Betreuerinnen zum Betreuer/zur Betreuerin bestellt. Diese müssen, bevor sie bestellt werden, der Betreuungsbehörde ein Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 BZRG und eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO vorlegen. Die ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen können von einem der beiden in Neuss ansässigen Betreuungsvereine (Diakonie Rhein-Kreis Neuss e. V. und Sozialdienst Katholischer Männer e. V.) unterstützt und begleitet werden.

Erst wenn kein ehrenamtlicher Betreuer oder Betreuerin zur Verfügung steht, oder die Notwendigkeit gesehen wird, dass ein neutraler Betreuer oder Betreuerin zu bestellen ist, werden berufliche Betreuer*innen oder die Betreuungsbehörde zum Betreuer bestellt.

Achtung! Die Betreuungsbehörde finden Sie – anders als im Video beschrieben – auf der Promenadenstraße 43 – 45.