Sportförderung

Die Sportförderung der Stadt Neuss erfolgt durch die Gewährung von Finanzhilfen, durch Zur-Verfügung-Stellung von Sportstätten, durch die zeitweise Überlassung von weiteren Sachmitteln im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten sowie durch sonstige Hilfestellungen. Die neuen Sportförderrichtlinien der Stadt Neuss sowie deren Durchführungsbestimmungen (siehe unten) treten mit Wirkung zum 01.02.2020 in Kraft.

Anträge sind formlos an das Sportamt zu richten:

Stadt Neuss
Sportamt
Rheinstr. 18
41460 Neuss

Telefon: 02131 - 90-5210
Fax: 02131 - 90-2381
sport@stadt.neuss.de

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