07.09.1999 - Auch EU-Bürger erhalten Wahlbenachrichtigung automatisch

Aus gegebenem Anlaß weist das Wahlamt der Stadt Neuss darauf hin,...

... daß die bei der Kommunalwahl am 12. September wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aus den Ländern der europäischen Union automatisch ihre Wahlbenachrichtigung zugesandt bekommen haben. Auf der Wahlbenachrichtigungskarte steht auch das Wahllokal, in dem man seine Stimme abgeben kann. Wahlberechtigte Bürger,  auch Bürger aus den EU-Ländern, die keine Benachrichtigungskarte erhalten haben, können im Wahlamt persönlich oder telefonisch unter der Rufnummer 90-01 nachfragen, ob sie ins Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind. Die Aufnahme in diesem Verzeichnis ist die Voraussetzung für die Ausübung des Wahlrechts. Im Wahlamt kann man auch erfragen, in welchem Wahllokal man wählen kann. Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann am Sonntag trotzdem ins Wahllokal gehen. Er sollte nur durch die Vorlage  eines amtlichen Ausweispapiers seine Identität nachweisen. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
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