28.06.2000 - Neuss prüft Maulkorbzwang für Kampfhunde
Entsetzt zeigte sich heute Bürgermeister Herbert Napp nach der tödlichen...
... Bißattacke von zwei Kampfhunden in Hamburg, bei der ein sechsjähriger Junge ums Leben gekommen war. Napp richtet einen dringenden Appell an Innenminister Fritz Behrens, endlich die gesetzlichen Regelungen zu schaffen, um solche Vorkommnisse in Zukunft verhindern zu können. Der Neusser Bürgermeister: "Die in Nordrhein-Westfalen seit 1994 bestehende Gefahr-Hundeverordnung hat sich bisher in keiner Weise bewährt." Die Verordnung schreibt erst dann zwingend eine Haltererlaubnis vor, wenn der jeweilige Hund auf Angriffslust gezüchtet ist, sich als bissig erwiesen hat oder wiederholt Menschen in gefahrbringender Weise angesprungen hat. Napp: "Diese Regelung setzt viel zu spät ein, nämlich erst dann, wenn ein Hund bereits gefährlich aufgefallen ist." Der Neusser Bürgermeister fordert den Innenminister auf, endlich einen Beschluss der Innenministerkonferenz umzusetzen, wonach für Hunde, unabhängig von der jeweiligen Rasse, ab einem bestimmten Gewicht sowie ab einer bestimmten Höhe und Beißkraft eine Erlaubnispflicht eingeführt werden könnte. Dieser "Hundeführerschein" könnte auch sicherstellen, daß Hundehalter über die nötige Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen. Zudem könnte die Sterilisierung beziehungsweise Kastration gefährlicher Hunde angeordnet werden. Bürgermeister Napp weist ausdrücklich darauf hin, daß nach der Straßenordnung und der Gartenordnung der Stadt eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen sowie öffentlichen Anlagen besteht. Die Einhaltung überwachen im Innenstadtbereich insbesondere die Mitarbeiter des Kommunalen Servicedienstes und in den öffentlichen Grünanlagen die Parkaufseher des Grünflächenamtes. Bisher können bei Fehlverhalten von Hundehaltern und ihren Vierbeinern eine Anleinpflicht, Maulkorbzwang oder sogar ein Verbot der Hundehaltung ausgesprochen werden. Bürgermeister Napp will jetzt noch weiter gehen. "Zur Zeit lassen wir prüfen, ob für Kampfhunde ein genereller Maulkorbzwang erlassen werden kann." *