19.12.2001 Größere Hunde anmelden

Nach der NRW-Verordnung müssen seit dem 6. Juli 2001 auch Hunde, die nicht unter die Anlage 1 und 2 fallen, ...

...die aber mindestens 40 Zentimeter (Widerristhöhe) groß oder mindestens 20 Kilogramm schwer sind - unabhängig von der Meldung für die Hundesteuer - beim Ordnungsamt des jeweiligen Wohnortes angezeigt werden. Die Ordnungsämter sind angewiesen, die Einhaltung der neuen Hundeverordnung zu kontrollieren. Die Halter der so genannten "40/20-Hunde" müssen dem Ordnungsamt darüber hinaus bis zum 1. Januar nächsten Jahres eine Reihe von Unterlagen vorlegen. Dazu zählen ein Sachkundenachweis, eine Kopie des Personalausweises und der Nachweis einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Ein Führungszeugnis ist aufgrund einer neuen Landesregelung nicht mehr erforderlich. Die Sachkunde kann entweder durch eine Erklärung des Halters nachgewiesen werden, daß er seit mehr als drei Jahren einen Hund dieser Größe hält und es in dieser Zeit zu keinen Vorkommnissen gekommen ist, oder durch die Vorlage eines Jagdscheines. Eine Alternative ist eine Bescheinigung durch einen von der Tierärztekammer NRW autorisierten Tierarzt, der die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten zur Hundehaltung dokumentiert. Die in Frage kommenden Neusser Tierärzte und ihre Adressen können im Ordnungsamt abgefragt werden. Darüber hinaus müssen die Hunde bis zum 1. Januar 2002 gechipt werden. Weitere Informationen zur Landeshundeverordnung erteilt der Sachbearbeiter für Hundeangelegenheiten, Ludwig Binder, unter Telefon 02131/903254 im Ordnungsamt der Stadt Neuss. *