20.11.2002 - Grundsicherung gegen Altersarmut - Informationsnachmittag im Seniorenforum

Einen Informationsnachmittag zur Grundsicherung gegen Armut im Alter bietet das Sozialamt der Stadt Neuss. Manche Senioren scheuen trotz einer niedrigen Rente den Weg zum Sozialamt - aus Scham oder weil Sie befürchten, ihre Kinder würden zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Sie begnügen sich mit einem Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt. Gerade für diese in sogenannter "verschämter Armut" lebenden Menschen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2003 eine neue Sozialleistung geschaffen, die "bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung". Über diese neue Leistung möchten die Mitarbeiter aus dem Sozialamt, die in der Grundsicherung tätig sind, am Dienstag, 3. Dezember 2002, von 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr im Seniorenforum Meererhof informieren. Interessenten sollten ihre Teilnahme an der Veranstaltung bis spätestens Freitag, 29. November 2002, unter der Rufnummer 02131/905015 anmelden. Bei entsprechender Nachfrage kann dann auch ein zusätzlicher Termin angeboten werden.Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Anspruch auf Leistungen haben Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Allerdings sind wie bei der Sozialhilfe eigenes Einkommen und Vermögen einzusetzen. Der wohl wichtigste Unterschied ist, dass Kinder bzw. Eltern nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Allerdings - wenn ein Kind oder die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen ab 100.000 EURO verfügen, besteht kein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen.Weitere Fragen zur Grundsicherung können auch telefonisch unter der Rufnummer 02131/905085 geklärt werden. Über diese Hotline werden allgemeine Fragen zur Grundsicherung beantwortet und Gesprächstermine mit den zuständigen Mitarbeitern vermittelt. Bei Bedarf helfen diese Mitarbeiter natürlich auch, den Antrag auf Grundsicherung richtig auszufüllen.*