08.03.2004 - Jugendschöffen gesucht

Das Jugendamt der Stadt Neuss sucht für die Amtsperiode 2005 bis 2008 wieder Bürgerinnen und Bürger, die sich als Jugendschöffen zur Verfügung stellen.

Der Einsatz der Jugendschöffen erfolgt an den Jugendkammern des Landgerichtes Düsseldorf und dem Amtsgericht Neuss. Das Amt des Jugendschöffen kann jede deutsche Staatsbürgerin und jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 70 Jahren übernehmen. Der zukünftige Jugendschöffe muss mindestens seit einem Jahr in Neuss wohnhaft sein und darf wegen keiner Straftat zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt sein. Die Interessenten sollten erzieherisch befähigt sein und Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Interessenten für das Jugendschöffenamt können sich zu den üblichen Öffnungszeiten bis zum 15. April 2004 im Jugendamt der Stadt Neuss, Promenadenstraße 43-45, Raum 316, oder telefonisch unter der Rufnummer 02131/905133 bewerben. Das entsprechende Antragsformular ist auch im Internet unter www.neuss.de abrufbar.*