22.10.2004 - Kompositionswettbewerb der Stadt Neuss

Neuss (PN/FI). Die Stadt Neuss schreibt für das Jahr 2006 wieder einen Kompositionswettbewerb aus. Bisherige Preisträger sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Der Wettbewerb soll danach alle vier Jahre stattfinden und steht im Zusammenhang mit der Kirchenmusikwoche in Neuss - veranstaltet von der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf in Verbindung mit der Stadt sowie der Evangelischen und der Katholischen Kirche. Der Kirchenmusikpreis der Stadt Neuss ist mit 5000 Euro dotiert und wird ungeteilt vergeben.

Ausgeschrieben wird im Rahmen eines Wettbewerbs die Komposition einer Kantate für ein bis zwei Vokalsolisten und bis zu fünf Instrumentalsolisten. An Begleitinstrumenten können zusätzlich zu diesen Mitwirkenden ein Orgelpositiv (transponierbar 415/440 Hz) und ein Cembalo (440 Hz, 2 Man. 8' 8' 4') im Altarraum sowie eine große Orgel (440 Hz, III + P / 35) auf der gegenüberliegenden Orgelempore genutzt werden.

 

Die Uraufführung ist im Jahre 2006 innerhalb der 49. Kirchenmusikwoche (Juni/Juli) in der Christuskirche Neuss vorgesehen. Bei der Aufstellung der Ausführenden kann die Architektur des Raumes mit einer Orgelempore sowie zwei Seitenemporen einbezogen werden. Ein Informationsblatt zur Christuskirche ist im Kulturamt der Stadt Neuss erhältlich. In dieser Kantate könnte die Tonfolge E-F-G-Des-Ges-Es-As-D strukturelle Bedeutung haben, unabhängig von der Anwendung einer bestimmten Kompositionstechnik. Als Textgrundlage für die Kantate sollten beispielsweise Bibeltexte aus dem Alten oder Neuen Testament, Choraltexte und Choralmelodien aus dem "Gotteslob" und/oder dem "Evangelischen Gesangbuch" verwendet werden. Die musikalischen, technischen und aufführungspraktischen Anforderungen sollen im Rahmen der Kirchenmusikwoche realisierbar sein. Die Dauer der Komposition sollte nicht länger als eine halbe Stunde sein.

Die Kompositionen sollten bis zum 30. September 2005 wie folgt eingesendet werden:

 

- neun Exemplare der Partitur mit dem Titel sowie Angaben über die Dauer des Werkes, ohne Namen des Komponisten

- genaue Erläuterungen zur Aufführung in neunfacher Ausfertigung, soweit nicht eindeutig aus der Partitur zu ersehen

 

- ein verschlossener Umschlag, versehen mit dem Titel des Werkes, mit folgendem Inhalt: Name und Adresse des Komponisten, Kurzbiografie und eine Bestätigung, dass das Werk weder publiziert noch aufgeführt worden ist (dieser Umschlag wird erst nach der Entscheidung der Jury geöffnet).

Die Jury besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

- Prof. Raimund Wippermann (Vorsitz), Rektor der Robert Schumann Hochschule Düsseldorf oder ein von ihm ernannter Stellvertreter

 

- Komponist Thomas Blomenkamp, Meerbusch

 

- Prof. Theo Brandmüller, Saarbrücken

 

- Prof. Herbert Callhoff, Köln

 

- KMD Prof. Cordt-Wilhelm Hegerfeldt, Neuss

 

- Prof. Heinz-Albert Heindrichs, Gelsenkirchen

 

- Kantor Joachim Neugart, Neuss

 

- KMD Prof. Dr. Wolfgang Stockmeier, Velbert

 

- Kantor Michael Voigt, Neuss

 

- sowie Vertreter der Stadt Neuss, der Evangelischen und der Katholischen Kirche.

 

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Von der Beteiligung sind Mitglieder der Jury ausgeschlossen. Für den Fall einer Prämierung haben die Teilnehmer einer Uraufführung ihrer Komposition in Neuss zuzustimmen. Der Preisträger ist verpflichtet, anfallende Kosten zur Ablösung von Aufführungsrechten Dritter für die Uraufführung zu tragen. Manuskripte und Rückfragen sind an das Kulturamt der Stadt Neuss, Stichwort: Kompositionswettbewerb, Oberstraße 17, 41460 Neuss, zu richten. Weitere Informationen gibt es im Kulturamt unter der Telefonnummer 02131-904118

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