28.02.2005 - Bebauungspläne Hafenmole schaffen Rechtssicherheit im Hafengebiet

Neuss (PN). Über neuerliche Anwürfe der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein gegen die städtebaulichen Pläne im Bereich der Hafenmole I zeigte sich Bürgermeister Herbert Napp jetzt außerordentlich verärgert.

Keinesfalls könne davon die Rede sein, dass mit der Errichtung eines Büro- und Dienstleistungskomplexes Arbeitsplätze im Hafen gefährdet würden. Diese Behauptung, so Napp, stelle die Tatsachen auf den Kopf. Mit einer Umsetzung der Pläne würden schließlich von allen gewünschte neue Arbeitsplätze geschaffen. Der Neusser Bürgermeister bekräftigte in diesem Zusammenhang seinen Wunsch, dass die im Hafen ansässigen Industrieunternehmen endlich dafür Sorge tragen, dass die nach wie vor existierenden weithin wahrnehmbaren Geruchsbelästigungen abgestellt werden. Napp: Hier haben die Verursacher nicht nur auf die angrenzenden Wohnbebauungen sondern auch auf die geplanten Dienstleistungsarbeitsplätze Rücksicht zu nehmen. In diesem Zusammenhang zitiert der Bürgermeister ein Gutachten, das in der Spitze ein Überschreiten der Geruchsgrenzwerte von über 94 Prozent der Jahresstunden dokumentiert (Stand 2002). Napp: "Wenn dieser Wert so im gesamten Gebiet existieren würde, wäre noch nicht einmal die Ansiedlung weiterer Industriearbeitsplätze im Hafen zulässig." Allenfalls 15 Prozent der Jahresstunden sind insgesamt nach der einschlägigen Richtlinie zur Geruchsimmission erlaubt.Auch den Vorwurf, Planungsunsicherheit für die bestehenden Betriebe verursacht zu haben, weist Bürgermeister Napp energisch von sich. Gerade der Aufstellungsbeschluss sei es ja, der dazu diene, Fragen, die sich aus der Planung ergeben, in einem gemeinsamen Verfahren mit allen Betroffenen zu klären.

*