23.05.2006 - Fehlbelegerabgabe wird zurückgezahlt

Neuss (PN/Fi). In der letzten Woche hat der Landtag NRW die Abschaffung der Ausgleichszahlung nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen, die sogenannte Fehlbelegung, rückwirkend zum Ende des Jahres 2005 beschlossen.

Das Bürgeramt der Stadt Neuss, das diese Aufgabe für das Land NRW wahrnimmt, weist darauf hin, dass alle für 2006 gezahlten Leistungen unaufgefordert zurückgezahlt werden. Rückfragen und Meldungen sind nicht erforderlich. Das Bürgeramt bittet vielmehr alle Betroffenen, davon möglichst abzusehen, da diese Anfragen bei entsprechendem Umfang eine zügige Bearbeitung behindern. Zunächst muss jedoch noch die Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt abgewartet werden, damit das Gesetz auch in Kraft tritt. Das Bürgeramt bemüht sich schon jetzt die Rückzahlung der geleisteten Beträge danach in Abstimmung mit anderen Ämtern so zügig wie möglich vorzunehmen. Rund 670 Neusser Haushalte haben für die Nutzung einer öffentlich geförderten Wohnung aufgrund ihres Einkommens die sogenannte Fehlbelegerabgabe leisten müssen und werden diese für 2006 erstattet bekommen beziehungsweise nicht mehr leisten müssen. Bei weiteren 400 Haushalten ist die Überprüfung noch nicht abgeschlossen. Inhaber von Sozialwohnungen mussten bisher diese Ausgleichszahlung entrichten, wenn ihr Einkommen später, zum Beispiel Jahre nach Einzug in die Wohnung, die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus übersteigt.

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