20.06.2006 - Fehlbelegungsabgabe abgeschafft: Stadt Neuss erstattet für 2006 gezahlte Beträge

Neuss (PN/kl). Am 8. Juni 2006 ist das Gesetz in Kraft getreten, mit dem das Land NRW die Fehlbelegungsabgabe abschafft.

Da das Gesetz rückwirkend zum 1. Januar 2006 in Kraft tritt, werden die im laufenden Jahr für das Land vereinnahmten Gelder erstattet. Rund 160.000 Euro wird die Stadt Neuss ihren Bürgern durch die Abschaffung der Fehlbelegungsabgabe zurückzahlen können. Die Aufhebungsbescheide gehen den Haushalten in den nächsten Tagen zu. Sofort nach der Gesetzesänderung hat das Bürgeramt diesen Betrag von der Wohnungsbauförderungsanstalt Nordrhein-Westfalen angefordert, an die die für das Land NRW vereinnahmten Gelder weitergeleitet wurden. Sobald der Betrag bei der Neusser Stadtkasse eingegangen ist, werden die Ausgleichszahlungen an die begünstigten Haushalte unaufgefordert weitergegeben. Damit ist jedoch nicht vor Juli zu rechnen.Die Stadt Neuss wird die ihr eingeräumten Einzugsermächtigungen nicht mehr ausüben. Sie bittet, eventuell bei Geldinstituten eingerichtete Daueraufträge kurzfristig zu widerrufen. Inhaber öffentlich geförderter Wohnungen, die im vergangenen Jahr für die Neufestsetzung von Ausgleichszahlungen ab dem 1. Januar 2006 zum Nachweis ihrer Wohn- und Einkommensverhältnisse aufgefordert worden waren, erhalten keine Leistungsbescheide mehr. Vielmehr werden ihre eingereichten Unterlagen aus Datenschutzgründen vernichtet.

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