18.12.2006 - Bleiberecht für Flüchtlinge

Neuss (PN/kl). Wie die Ausländerbehörde der Stadt mitteilt, gibt das nordrhein-westfälische Innenministerium den Ausländerbehörden seit dem 11. Dezember 2006 die Möglichkeit, Flüchtlingen, die sich bereits seit langer Zeit in Deutschland aufhalten, ein Bleiberecht zu geben.

Dadurch soll vor allem den Interessen der hier geborenen oder aufgewachsenen Kindern entsprochen werden. Die Innenminister-Konferenz hatte diese Regelung Mitte November beschlossen.Von der Bleiberechtsregelung können Flüchtlinge, die sich seit acht Jahren in Deutschland leben, Gebrauch machen. Bei Eltern oder Elternteilen mit minderjährigen Kindern reicht bereits ein sechsjähriger Aufenthalt. Neben der Aufenthaltsdauer wird eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Integration vorausgesetzt. Damit sind auch ausreichende Deutschkenntnisse verbunden.Personen, die bislang keine Arbeitsstelle haben, können bis zum 30. September 2007 geduldet werden. Innerhalb dieses Zeitraumes sollen sie die Möglichkeit erhalten, ihren eigenen Lebensunterhalt bzw. den ihrer Familienangehörigen sicherzustellen. Im Falle einer Arbeitsaufnahme kann die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis umgehend beantragt werden.Ausgenommen von dieser Regelung sind Flüchtlinge, die ihrer Ausreisepflicht nicht nachgekommen sind und die eine Rückführung in ihr Heimatland durch falsche Identitätsangaben verhindert haben. Auch vorsätzliche Straftaten können zu einem Ausschluss von der Bleiberechtsregelung führen. Der Erlass des Innenministeriums enthält eine Reihe weiterer rechtlicher Details zur Bleiberechtsregelung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können den Erlass auf der Homepage des Innenministeriums unter www.im.nrw.de nachlesen. In den nächsten Wochen werden die Mitarbeiter der Neusser Ausländerbehörde die Personen anschreiben, die von der neuen Regelung profitieren könnten und sie über Regelungen und Antragsmöglichkeit informieren. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter des Amtes für Beratungsgespräche gerne zur Verfügung.

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