17.03.2008 - „Drum prüfe, wer sich ewig bindet |ihre Rechte und Pflichten in der Ehe“

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet – ihre Rechte und Pflichten in der Ehe“ heißt eine Broschüre, in der der Düsseldorfer Fachanwalt für Familienrecht, Axel Weiss, rechtliche Informationen verständlich zusammengefasst hat.

Die Broschüre, die nicht vom Heiraten abhalten soll, möchte Mann und Frau ein Bild von ihren Rechten und Pflichten in der Ehe geben. Herausgeber sind die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen Dormagen, Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Rommerskirchen, Neuss und des Rhein-Kreises.

Etwa 38 Millionen Frauen und Männer in Deutschland sind ver¬heiratet, etwa 400.000 Ehen werden jedes Jahr geschlossen. Manche Verbindung geht vorzeitig in die Brüche und inzwischen wird jede dritte Ehe geschieden. Die Zahl der Single- Haushalte wächst. Da stellt sich die Frage, ob die Ehe ein Auslaufmodell ist. Schauen Frauen und Männer immer mehr auf ih¬ren eigenen finanziellen Vorteil und möchten sich nicht mehr mit den Rechten und Pflichten in einer Ehe auseinandersetzen? Bei Paaren, die sich für eine Eheschließung entscheiden und eine staatlich besiegelte Lebensgemeinschaft aufnehmen, sollten rechtliche Fragen zum Rahmen der gegenseitigen Verpflichtungen, zur Regelung der bestehenden Finanzen oder zu späterer Versorgung und Unterhalt auch schon vor den „Flitterwochen“ Thema sein. Vor allem Frauen stellen sich oft Fragen zur Rechtssituation als Ehefrau und suchen nach Informationen, wann sie einen Ehevertrag brauchen. In den familienrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist zwar geregelt, welche Rechte und Pflichten Eheleute haben, aber mit einem Ehevertrag können persönliche Vorstellungen für die Ehe besser realisiert werden. Und auch im Falle einer Scheidung wird die Situation einfacher, wenn ein Ehevertrag besteht.
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