28.10.2008 - Wohngelderhöhung fällt geringer aus

Neuss (PN/Sev). Von der Wohngelderhöhung, die anlässlich der Wohngeldnovelle zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt, profitieren die Neusser Wohngeldempfänger durch eine Anpassung der Mietenstufe geringer als erwartet.

Derzeit liegt die Mietobergrenze für einen Zwei-Personen-Haushalt bei 425 Euro in der Mietenstufe fünf. Durch die Neuordnung der Mietenstufen auf der Grundlage der Daten des Statistischen Bundesamtes wird Neuss der Mietenstufe vier zugeordnet. Hierdurch erhöht sich das Wohngeld um zehn Euro auf 435 Euro. In der aktuellen Mietenstufe hätte sich die Obergrenze um 43 Euro auf 468 Euro erhöht. In der Mietenstufe vier werden die Gemeinden eingruppiert, deren Mieten fünf bis 15 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegen.
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