18.08.2009 - Hinweise des Ordnungsamtes Neuss zum Schützenfest 2009
JUGENDSCHUTZ Jugendschutz geht uns alle an. Verbote allein helfen nicht, deshalb einige Stichworte:
Keine Abgabe und kein Verzehr von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken (zu diesen gehören insbesondere die zur Zeit sehr beliebten Mixgetränke wie Rigo, Bacardi-Breezer, Smirnoff on Ice etc.) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie von Wein, Bier u.ä. an Kinder unter 16 Jahren!
Kein Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Kinder und Jugendliche!
Rauchen in der Öffentlichkeit ist erst ab18 Jahren erlaubt!
Abends dürfen Kinder und Jugendliche nicht alleine auf dem Kirmesplatz. Unter 16 Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Über 16 Jahren ist der Besuch von Tanzveranstaltungen bis 24 Uhr erlaubt. Dort ist der Aushang der Jugendschutz-Bestimmungen Pflicht.
Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sind steuerpflichtig und durch die Gastwirte vor ihrer Durchführung beim Amt für Finanzen – Abt. Steuern – der Stadt Neuss anzumelden. Gewerbsmäßiger Ausschank ist genehmigungspflichtig und muss unbedingt frühzeitig beim Ordnungsamt beantragt werden.
Schaufensterbeleuchtungen und Lichtreklamen während des Fackelzuges beeinträchtigen die Wirkung, deshalb die Bitte diese Samstagabend auszuschalten.
Unerwünscht ist die Errichtung von privaten Tribünen am Zugweg, das Mitbringen von Fahrrädern auf den Kirmesplatz sowie der Aufenthalt innerhalb der Absperrung auf dem Marktplatz während der Königsparade; Fotografieren innerhalb der Absperrung ist nur mit besonderem Presseausweis gestattet.