22.03.2010 - Ladenöffnungszeiten in der Karwoche

Neuss (PN/Sp). In der Karwoche bestehen Einschränkungen für die Ladenöffnungszeiten und weitere Veranstaltungen.

Am Gründonnerstag, 1. April 2010, ist öffentlicher Tanz ab 18 Uhr verboten. Am gesamten Karfreitag, 2. April 2010, bis zum Ostersamstagmorgen, 3. April 2010, 6 Uhr, dürfen keine Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen und Volksfeste abgehalten werden. Der Betrieb von Freizeitanlagen, in denen Tänzer oder Artisten auftreten, sowie von Spielhallen, Wettbüros oder ähnlichen Unternehmen ist verboten. Während der Hauptzeit des Gottesdienstes dürfen keine musikalischen oder andere unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb stattfinden. Während dieser Zeit sind auch andere, der Unterhaltung dienende, öffentliche Veranstaltungen, einschließlich Tanzveranstaltungen, untersagt. Nicht-öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen fallen ebenfalls unter diese Regelung. Vorträge und Veranstaltungen, darunter auch Theater- und musikalische Aufführungen sowie Filmvorführungen, dürfen, auch zu ernsten Themen, nicht stattfinden. Ausnahmen von den Verboten kann nur die Bezirksregierung Düsseldorf erteilen.

Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen, Zeitungen und Zeit-schriften sowie Back- und Konditorwaren dürfen, entgegen normalen Sonn- und Feiertagen, am Ostersonntag, 04. April 2010, nicht öffnen. Verkaufsstellen in Bahnhöfen sind davon ausgenommen.

Das Bürger- und Ordnungsamt bittet dringend, die Bestimmun-gen zu beachten und bei erlaubten Veranstaltungen Rücksicht zu nehmen.
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