21.05.2010 - Sammelwidersprüche gegen Google Street View im Neusser Rathaus möglich

Neuss (PN/Sev). Neusser Bürgerinnen und Bürger, die ihre Privatsphäre schützen wollen, können gegen die Veröffentlichung von Bildern ihres Hauses bei Google Street View Widerspruch einlegen.

 Ab sofort liegen Sammelwiderspruchslisten an der Infotheke im Neusser Bürgeramt bereit. Hier können die Bürgerinnen und Bürger sich eintragen, wenn sie von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten. Nach einer neuen Vereinbarung des Unternehmens Google mit dem Berliner Verbraucherschutzministerium ist es jetzt zulässig, dass die Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern mit Sammelwidersprüchen Hilfestellung geben können. Bislang war jeder Bürger für diesen Widerspruch selbst verantwortlich. Ein individueller Musterwiderspruch kann auf der Startseite der städtischen Webseite www.neuss.de heruntergeladen werden.

Das Unternehmen Google hat in einem Gespräch im Verbraucherschutzministerium zugesagt, seinen neuen Dienst Street View in Deutschland erst zu starten, wenn die von Bürgerinnen und Bürgern eingereichten Widersprüche vollständig umgesetzt sind. Bevor der Dienst im Internet freigeschaltet wird, müssen die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten vollständig unkenntlich gemacht werden. Auch die Rohdaten der beanstandeten Aufnahmen sind unkenntlich zu machen. Zudem erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bei dem Treffen in Berlin bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren.

Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Dazu werden in weiten Teilen Deutschlands Straßenansichten für den Internetdienst Google Street View mit Kamerafahrzeugen aufgenommen. Anschließend will Google die Bilder mit Häusern und Straßenabschnitten im Internet veröffentlichen. Betroffene Bürgerinnen und Bürger, die eine Veröffentlichung ablehnen, sollten vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (zum Beispiel die Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung oder sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigten, indem Bilder unkenntlich gemacht werden. Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann auch bei Google direkt formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden: per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder per Brief an Google Germany GmbH, Betrifft Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg.
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