28.07.2011 - Kurden-Festival auf der Rennbahn - Trotz Fristverlängerung legte Veranstalter keine prüffähigen Unterlagen vor

Auf dem Areal der Neusser Galopp-Rennbahn wollte in diesem Jahr der Verein Yek-Kom, die Föderation Kurdischer Vereine in Deutschland, am 10. September ein Kultur-Festival veranstalten.

Bereits bei ersten Gesprächen mit Neuss Marketing am 20. April wurden die Veranstalter darauf hingewiesen, dass für diese Großveranstaltung ein umfangreiches Genehmigungsverfahren notwenig ist. Seit den Ereignissen bei der Loveparade in Duisburg gelten bei Verfahren dieser Art höhere Anforderungen und umfangreichere Abstimmungsprozesse.
Um alle Unterlagen ordnungsgemäß prüfen zu können, wurde dem Verein eine Frist bis zum 11. Juli eingeräumt.  Mehr als einen Monat vorher, am 3. Juni, erhielt der Veranstalter nochmals die thematischen Schwerpunkte des Genehmigungsverfahrens wie Brandschutz, Evakuierungs- und Entfluchtungskonzept, Sicherheitskonzept und Verkehrsgutachten erläutert. Leider wurden die benötigten Unterlagen am 11. Juli jedoch nicht eingereicht. Selbst nach einer zweiwöchigen Fristverlängerung konnten die Vertreter des Vereins bei einem Termin im Rathaus (am 27. Juli) die erforderlichen Unterlagen nicht vorlegen. Diese Unterlagen aber sind Voraussetzung für die vom Innenminister festgeschriebene eingehende Prüfung des Antrags für die Großveranstaltung. Die neuen Richtlinien sehen eine einvernehmliche Genehmigung durch Polizei, Feuerwehr und Ordnungsbehörden vor. Ein Antrag des Vereins auf Verlängerung der Frist ist kurzfristig eingegangen. Eine nachvollziehbare und für die weitere Bearbeitung zwingend erforderliche Begründung dafür liegt den zuständigen Stellen im Rathaus jedoch nicht vor.

Der Geschäftsführer von Neuss Marketing, Peter Rebig, der  für die Vermietung des Rennbahn-Areals zuständig ist, bedauerte die Entwicklung und betonte, dass ohne realistische Aussicht auf die rechtzeitige Erteilung der erforderlichen Genehmigungen die Zusage, das Gelände für die geplante Großveranstaltung zur Verfügung zu stellen, leider zurückgezogen werden müsse.
*