15.09.2011 - Einstweilige Verfügung gegen „Energy2day“

Die Stadtwerke Neuss haben sich erneut juristisch...

erfolgreich gegen wettbewerbswidriges Verhalten auf dem Strommarkt gewehrt. Das Landgericht Düsseldorf (4. Kammer für Handelssachen) hat am 8. September per Beschluss eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen Energy2day GmbH aus München ausgesprochen. Das Gericht folgte dem Antrag der Stadtwerke Neuss und entschied kostenpflichtig gegen die Stromhandelsfirma. Dem Unternehmen ist es damit untersagt, „zum Zwecke der Werbung und des Vertriebs eigener Produkte gegenüber Dritten eine geschäftliche Verbindung zu den Stadtwerken Neuss zu behaupten, insbesondere zu behaupten, dass es sich bei einzelnen oder mehreren Mitarbeitern des Unternehmens um Mitarbeiter der Stadtwerke Neuss handelt bzw. dass diese im Auftrag der Stadtwerke Neuss handeln.“ Für den Fall einer Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot ist dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro angedroht worden.
In Neuss waren in den vergangenen Wochen Mitarbeiter des Münchener Unternehmens in der Manier sogenannter „Drücker“ von Haustür zu Haustür unterwegs, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Stromverträge angeboten haben. Die Personen gaben sich dabei wiederholt und fälschlicherweise als „Mitarbeiter der Stadtwerke Neuss“ aus oder behaupten wahrheitswidrig, „im Auftrag der Stadtwerke“ tätig zu sein.
Die swn warnen generell vor dem Abschluss von Verträgen an der Haustür. Die von mehreren swn-Kunden beschriebene Vertriebsmethode ist wettbewerbsrechtlich unzulässig und entspricht der Vorgehensweise von sogenannten Drückerkolonnen.
„Wir fühlen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt, da das Landgericht Düsseldorf erneut schnell und vollumfassend unserer Argumentation gefolgt ist und die Einstweilige Verfügung gegen Energy2day erlassen hat. Wir werden nun intensiv beobachten, ob sich das Unternehmen fortan an den richterlichen Erlass hält“, erklärt Rechtsanwalt Bernhard Schmitz-von der Lohe, Leiter der Zentralabteilung Recht der Stadtwerke Neuss. Bereits im Mai 2011 hatte das Landgericht Düsseldorf auf Antrag der Stadtwerke Neuss wegen  ähnlich gelagerter Fälle eine einstweilige Verfügung gegen ein anderes Handelsunternehmen erlassen. Den zunächst eingelegten Widerspruch nahm SuperEnergie nach mündlicher Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf zurück und akzeptierte den rechtskräftigen Titel gegen sich, der bei Zuwiderhandlung zu empfindlichen Geldstrafen für SuperEnergie führt.  
Sollte es weiterhin Fälle geben, in denen Energy2day-Mitarbeiter sich als Mitarbeiter der Stadtwerke Neuss ausgeben, bitten die swn ihre Kunden sich umgehend zu melden.
Hierfür steht sowohl die kostenlose Hotline 0800 – 5310135 als auch die E-Mail-Adresse info@stadtwerke-neuss.de zur Verfügung.