13.02.2013 - Bewerbungsstart für Schöffen

Alle Bürgerinnen und Bürger die Interesse haben...

als Schöffe beim Amtsgericht Neuss vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 tätig zu werden, können sich bis zum 19. April 2013 beim Rechtsamt der Stadt Neuss bewerben.
Als ehrenamtliche Richterin und Richter werden Schöffen beim Amts- oder Landgericht eingesetzt. Grundvoraussetzung für eine mögliche Wahl durch den Schöffenwahlausschuss ist die deutsche Staatsangehörigkeit. Interessierte Bewerber sollten mindestens 25 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein.
Für dieses Ehrenamt wird neben einer entsprechenden körperlichen und geistigen Eignung (zum Beispiel längeres Sitzen in den Verhandlungen oder  Fähigkeit der Verhandlung konzentriert zu folgen) auch ausreichende Beherrschung der Deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt. Das für eine Bewerbung erforderliche Formular ist auf der Startseite von www.neuss.de erhältlich.
Weitere Informationen sind über die Internetseiten  www.schoeffen.de  sowie  www.schoeffenwahl.de  detailliert abrufbar. Darüber hinaus steht ein persönlicher Ansprechpartner im Rechtsamt von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr  unter  02131/903008 zur Verfügung.
*